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Ist die Massage von der Krankenkasse anerkannt?

Vorab ist wichtig zu wissen, dass die Abrechnung der Massagen über die Zusatzversicherung erfolgt.


Durch meine Ausbildung zur medizinischen Masseurin mit eidgenössischem Fachausweis sowie meiner Zertifizierung durch das EMR bin ich bei allen Krankenkassen – ausser der EGK – anerkannt.


Jeder Versicherte hat jedoch eine individuelle Police und ist unterschiedlich gedeckt. Daher empfiehlt es sich, die Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse im Voraus zu prüfen.


Die meisten Krankenkassen bieten auf ihrer Website die Möglichkeit, nach Therapeuten zu suchen.


Für die Kommunikation mit der Krankenkasse werden Tarifziffern verwendet. Nachfolgend finden Sie die von mir angebotenen Massagen und deren Ziffern:​

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  • Klassische Massage: Methoden Nr. 102 (103)

  • Fussreflexzonenmassage: Methoden Nr 81(82)

  • Lymphdrainage: Methoden Nr. 111(112)

  • Medizinische Masseurin: Alle Methoden Nr. 118​

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